Kosten bei vollstationärer Pflege
Pflegegrad 1
Position
Einzelzimmer
Pflegevergütung
70.98 x 30.42 =
2159.21
70.98
Ausbildungsumlage
5.40 x 30.42 =
164.27
5.40
Unterkunft & Verpflegung
36.13 x 30.42 =
1099.07
36.13
Investitionskosten
22.00 x 30.42 =
669.24
22.00
Gesamt
134.51 x 30.42 =
4091.79
134.51
- Anteil Pflegekasse nach §43 SGB XI
-131.00
Selbstzahleranteil / Monat ohne Leistungszuschlag
3960.79
Pflegegrad 2
Position
Einzelzimmer
Pflegevergütung
92.69 x 30.42 =
2819.63
92.69
Ausbildungsumlage
5.40 x 30.42 =
164.27
5.40
Unterkunft & Verpflegung
36.13 x 30.42 =
1099.07
36.13
Investitionskosten
22.00 x 30.42 =
669.24
22.00
Gesamt
156.22 x 30.42 =
4752.21
156.22
- Anteil Pflegekasse nach §43 SGB XI
-805.00
Selbstzahleranteil / Monat ohne Leistungszuschlag
bis 31.12.2021
3947.21
- Leistungszuschlag Pflegekasse im 1. Jahr des Aufenthalts nach §43c SGB XI ***
ab 2022
(15% von 2178.90 )
-326.84
Selbstzahleranteil / Monat im 1. Jahr des Aufenthalts
ab 2022
3620.37
- Leistungszuschlag Pflegekasse im 2. Jahr des Aufenthalts nach §43c SGB XI ***
ab 2022
(30% von 2178.90 )
-653.67
Selbstzahleranteil / Monat im 2. Jahr des Aufenthalts
ab 2022
3293.54
- Leistungszuschlag Pflegekasse im 3. Jahr des Aufenthalts nach §43c SGB XI ***
ab 2022
(50% von 2178.90 )
-1089.45
Selbstzahleranteil / Monat im 3. Jahr des Aufenthalts
ab 2022
2857.76
- Leistungszuschlag Pflegekasse im 4. Jahr des Aufenthalts nach §43c SGB XI ***
ab 2022
(75% von 2178.90 )
-1634.18
Selbstzahleranteil / Monat im 4. Jahr des Aufenthalts
ab 2022
2313.03
Pflegegrad 3
Position
Einzelzimmer
Pflegevergütung
109.59 x 30.42 =
3333.73
109.59
Ausbildungsumlage
5.40 x 30.42 =
164.27
5.40
Unterkunft & Verpflegung
36.13 x 30.42 =
1099.07
36.13
Investitionskosten
22.00 x 30.42 =
669.24
22.00
Gesamt
173.12 x 30.42 =
5266.31
173.12
- Anteil Pflegekasse nach §43 SGB XI
-1319.00
Selbstzahleranteil / Monat ohne Leistungszuschlag
bis 31.12.2021
3947.31
- Leistungszuschlag Pflegekasse im 1. Jahr des Aufenthalts nach §43c SGB XI ***
ab 2022
(15% von 2179.00 )
-326.85
Selbstzahleranteil / Monat im 1. Jahr des Aufenthalts
ab 2022
3620.46
- Leistungszuschlag Pflegekasse im 2. Jahr des Aufenthalts nach §43c SGB XI ***
ab 2022
(30% von 2179.00 )
-653.70
Selbstzahleranteil / Monat im 2. Jahr des Aufenthalts
ab 2022
3293.61
- Leistungszuschlag Pflegekasse im 3. Jahr des Aufenthalts nach §43c SGB XI ***
ab 2022
(50% von 2179.00 )
-1089.50
Selbstzahleranteil / Monat im 3. Jahr des Aufenthalts
ab 2022
2857.81
- Leistungszuschlag Pflegekasse im 4. Jahr des Aufenthalts nach §43c SGB XI ***
ab 2022
(75% von 2179.00 )
-1634.25
Selbstzahleranteil / Monat im 4. Jahr des Aufenthalts
ab 2022
2313.06
Pflegegrad 4
Position
Einzelzimmer
Pflegevergütung
127.21 x 30.42 =
3869.73
127.21
Ausbildungsumlage
5.40 x 30.42 =
164.27
5.40
Unterkunft & Verpflegung
36.13 x 30.42 =
1099.07
36.13
Investitionskosten
22.00 x 30.42 =
669.24
22.00
Gesamt
190.74 x 30.42 =
5802.31
190.74
- Anteil Pflegekasse nach §43 SGB XI
-1855.00
Selbstzahleranteil / Monat ohne Leistungszuschlag
bis 31.12.2021
3947.31
- Leistungszuschlag Pflegekasse im 1. Jahr des Aufenthalts nach §43c SGB XI ***
ab 2022
(15% von 2179.00 )
-326.85
Selbstzahleranteil / Monat im 1. Jahr des Aufenthalts
ab 2022
3620.46
- Leistungszuschlag Pflegekasse im 2. Jahr des Aufenthalts nach §43c SGB XI ***
ab 2022
(30% von 2179.00 )
-653.70
Selbstzahleranteil / Monat im 2. Jahr des Aufenthalts
ab 2022
3293.61
- Leistungszuschlag Pflegekasse im 3. Jahr des Aufenthalts nach §43c SGB XI ***
ab 2022
(50% von 2179.00 )
-1089.50
Selbstzahleranteil / Monat im 3. Jahr des Aufenthalts
ab 2022
2857.81
- Leistungszuschlag Pflegekasse im 4. Jahr des Aufenthalts nach §43c SGB XI ***
ab 2022
(75% von 2179.00 )
-1634.25
Selbstzahleranteil / Monat im 4. Jahr des Aufenthalts
ab 2022
2313.06
Pflegegrad 5
Position
Einzelzimmer
Pflegevergütung
135.13 x 30.42 =
4110.65
135.13
Ausbildungsumlage
5.40 x 30.42 =
164.27
5.40
Unterkunft & Verpflegung
36.13 x 30.42 =
1099.07
36.13
Investitionskosten
22.00 x 30.42 =
669.24
22.00
Gesamt
198.66 x 30.42 =
6043.23
198.66
- Anteil Pflegekasse nach §43 SGB XI
-2096.00
Selbstzahleranteil / Monat ohne Leistungszuschlag
bis 31.12.2021
3947.23
- Leistungszuschlag Pflegekasse im 1. Jahr des Aufenthalts nach §43c SGB XI ***
ab 2022
(15% von 2178.92 )
-326.84
Selbstzahleranteil / Monat im 1. Jahr des Aufenthalts
ab 2022
3620.39
- Leistungszuschlag Pflegekasse im 2. Jahr des Aufenthalts nach §43c SGB XI ***
ab 2022
(30% von 2178.92 )
-653.68
Selbstzahleranteil / Monat im 2. Jahr des Aufenthalts
ab 2022
3293.55
- Leistungszuschlag Pflegekasse im 3. Jahr des Aufenthalts nach §43c SGB XI ***
ab 2022
(50% von 2178.92 )
-1089.46
Selbstzahleranteil / Monat im 3. Jahr des Aufenthalts
ab 2022
2857.77
- Leistungszuschlag Pflegekasse im 4. Jahr des Aufenthalts nach §43c SGB XI ***
ab 2022
(75% von 2178.92 )
-1634.19
Selbstzahleranteil / Monat im 4. Jahr des Aufenthalts
ab 2022
2313.04
Die Preise verstehen sich als "all-inclusive" (darin enthalten sind alle Dienstleistungen der Unterkunft, Pflege und Verpflegung. Z.B. freie
Wahl an nicht-alkoholischen und alkoholischen Getränken, sämtliche Körperpflegeprodukte, kostenfreies Telefonieren, Wäsche waschen,
Ausflüge, uvm.)
* = die Einzelzimmerpreise variieren, je nach Ausstattungsmerkmalen. Die hier genannten Einzezimmerpreise beziehen sich auf unsere Einzelzimmer der Kategorie 1
** = der Faktor 30.42 bezieht sich auf einen Durchschnittsmonat.
*** = der Leistungszuschlag der Pflegekasse wird ab 2022 von der Pflegekasse übernommen. Wir schreiben Ihnen diesen Zuschlag entsprechend gut. Der Zuschlag errechnet sich aus der Differenz der pflegerelevanten Entgelte (Pflege und Ausbildungsumlage), abzüglich der bisherigen Leistungen nach §43 SGB XI. Auf diese Differenz erhalten die Versicherten der Pflegegrade 2-5 einen Zuschlag, der abhänig davon ist, wie lange sich die versicherte Person in vollstationärer Pflege befindet.
Bis zum 31.12.2021 übernehmen die Pflegekassen in ganzen Monaten den Anteil von 770 bei Pflegegrad2, 1262 bei Pflegegrad 3, 1775 bei Pflegegrad4, 2005 bei Pflegegrad 5. Alle Pflegekassen teilen den Pflegebedürftigen ihen individuellen Leistungszuschlag persönlich mit. In der Umstellungsphase ist das mit enormen Aufwand für die Kassen verbunden. Daher kann es sein, dass Pflegebedürftige die Mitteilung über die Höhe des Zuschlags erste im Lauf des Januar/Februar 2022 erhalten. Die Abrechnung erfolgt in diesen Fällen rückwirkend zum 1.1.2022. Bitte lesen Sie dazu auch die gemeinsame Mitteillung der "Vereinigungen der Träger der Pflegeeinrichtungen auf Bundesebene, die Verbände der Pflegekassen auf Bundesebene, die Bundesarbeitsgemeinschaft der überörtlichen Träger der Sozialhilfe und der Eingliederungshilfe und die kommunalen Spitzenverbände auf Bundesebene"
Diese Aufstellung ist eine Musterrechnung, aufgrund derer sich keine Ansprüche auf Vollständigkeit und Richtigkeit ableiten lassen
Bis zum 31.12.2021 übernehmen die Pflegekassen in ganzen Monaten den Anteil von 770 bei Pflegegrad2, 1262 bei Pflegegrad 3, 1775 bei Pflegegrad4, 2005 bei Pflegegrad 5. Alle Pflegekassen teilen den Pflegebedürftigen ihen individuellen Leistungszuschlag persönlich mit. In der Umstellungsphase ist das mit enormen Aufwand für die Kassen verbunden. Daher kann es sein, dass Pflegebedürftige die Mitteilung über die Höhe des Zuschlags erste im Lauf des Januar/Februar 2022 erhalten. Die Abrechnung erfolgt in diesen Fällen rückwirkend zum 1.1.2022. Bitte lesen Sie dazu auch die gemeinsame Mitteillung der "Vereinigungen der Träger der Pflegeeinrichtungen auf Bundesebene, die Verbände der Pflegekassen auf Bundesebene, die Bundesarbeitsgemeinschaft der überörtlichen Träger der Sozialhilfe und der Eingliederungshilfe und die kommunalen Spitzenverbände auf Bundesebene"




